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Mit dem Auftraggeber-Haftungsgesetz wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen. Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden. Das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn die notwendigen technischen Mittel zur Vollziehung dieses Gesetzes geschaffen wurden. Lauft Auskunft der GKK ist mit einem Inkrafttreten voraussichtlich mit 1. September 2009 zu rechnen. 
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